Bei der Schadensbegutachtung wasserundurchlässiger Bauwerke aus Beton (sog. „Weiße Wannen“) zeigt sich immer wieder ein gleiches Muster: Die eigentliche Ursache liegt weniger im Baustoff Beton selbst, sondern in grundlegenden Fehlern der Projektplanung, Projektleitung und Verantwortlichkeitshierarchie.
Bereits in der frühen Planungsphase werden entscheidende Fehler gemacht:
Unzureichende Baugrunduntersuchung: Tragfähigkeits- und Grundwasserverhältnisse werden oft zu oberflächlich oder gar nicht analysiert.
Unklare Lastannahmen: Bemessungsszenarien für Grundwasserstände, Auftrieb und Rissbreitenbeschränkung sind nicht abgestimmt.
Fehlende Detailplanung: Fugen, Durchdringungen, Anschlüsse und Übergänge zu angrenzenden Bauteilen bleiben ungelöst oder werden erst auf der Baustelle „spontan“ entschieden.
In der Ausführung kommt es häufig zu organisatorischen Schwächen:
Zersplitterte Verantwortung zwischen Architekt, Tragwerksplaner, Fachplaner für Abdichtung und Bauleitung.
Mangelhafte Koordination: Die Schnittstellen (z. B. zwischen Betonbau und haustechnischen Gewerken) sind nicht geregelt.
Fehlende Überwachung der Herstellungsschritte – insbesondere bei Betonage, Fugenabdichtung und Nachbehandlung.
Ein zentrales Problem ist die Verantwortungskette. Während Tragwerksplaner, Architekt und Bauüberwachung jeweils Teilbereiche abdecken, übernimmt oft niemand die Gesamtverantwortung für die Dichtheit der Konstruktion. Die Folge: Mängel werden zwischen den Beteiligten hin- und hergeschoben.
Die Folgen der beschriebenen Planungs- und Organisationsdefizite sind vielfältig und reichen von optischen Beeinträchtigungen bis hin zu gravierenden Funktionsstörungen:
Wahl des falschen Entwurfsgrundsatzes: In der Praxis wird bei Bauwerken mit hochwertiger Nutzung (z. B. Archive, Labore, sensible Technikräume) häufig der Entwurfsgrundsatz C gewählt, also das Zulassen von Rissbildungen bis ca. 0,3 mm mit Abdichtungsmaßnahmen (in der Regel durch Verpressen). Damit wird eine gewisse Rissbildung als beherrschbar eingestuft – obwohl hier aufgrund der Nutzungsklasse eigentlich eine trennrissfreie Konstruktion nach Entwurfsgrundsatz A erforderlich wäre. Die Folge sind Undichtigkeiten, Durchfeuchtungen und Nutzungsausfälle, die schon bei kleinsten Wassereintritten gravierend sein können.
Undichte Arbeitsfugen durch fehlende oder falsch eingebaute Fugenbänder.
Durchfeuchtung an Rohrdurchführungen aufgrund fehlender Abstimmung mit den TGA-Planern.
Rissbildungen infolge falscher Betontechnologie, zu hoher Hydratationswärme oder mangelhafter Nachbehandlung.
Auftriebsschäden wegen unzureichender Bemessung des Bauwerks gegen Wasserdruck.
Die Weiße Wanne ist kein „Selbstläufer“. Sie erfordert von Beginn an ein interdisziplinäres und durchgängiges Konzept, das Baugrund, Tragwerk, Betontechnologie und Abdichtung zu einem funktionalen Ganzen verbindet. Nur wenn klare Verantwortlichkeiten definiert, Planungsdetails präzise ausgearbeitet und die Ausführung streng überwacht werden, kann eine WU-Konstruktion ihre Funktion dauerhaft erfüllen.